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Spenden

Als gemeinnützigem Verein können Sie uns Spenden zukommen lassen, die wir für unsere satzungsgemäß gemeinnützigen und mildtätigen Zwecke verwenden.

Spenden bis € 100,00 können Sie einfach mittels Einzahlungsbeleg oder Kontoauszug der Bank steuerlich geltend machen.

Erst ab einer Spendenhöhe von € 200,01 ist die Vorlage einer amtlichen Zuwendungsbestätigung (Spendenbescheinigung) notwendig, die wir Ihnen dann automatisch versenden.

Kontonummer des Krankenpflege-Fördervereins Wannweil:

Volksbank Reutlingen
IBAN DE42 6039 0000 0002 7360 04
BIC GENODES1BBV