(1) Die Höhe
der Mitgliedsbeiträge beträgt
bei
Eintrittsalter |
für
Einzelpersonen |
für
Familien |
bis
49 Jahre |
15,00
Euro |
22,50
Euro |
50
bis 59 Jahre |
20,00
Euro |
30,00
Euro |
60
bis 69 Jahre |
25,00
Euro |
37,50
Euro |
70
Jahre und älter |
35,00
Euro |
52,50
Euro |
Für neu
eintretende Mitglieder,
die nach dem Tod der Eltern
deren Mitgliedschaft übernehmen
und fortführen, kann
der Mitgliedsbeitrag auf
Antrag um eine Alters- stufe
ermäßigt werden.
(2) Für Mitglieder,
die vor dem 1.März
2004 eingetreten sind, beträgt
die Höhe der
Mitgliedsbeiträge
für Einzelpersonen
15,00 Euro
für Familien 22,50
Euro.
(3) Für juristische
Personen beträgt der
Mitgliedsbeitrag 40,00 Euro.
(4) Mitglieder im Pflegeheim
sind von der Beitragszahlung
freigestellt.
Die Beitragsordnung in
der vorstehenden Fassung
tritt am 1.März 2004
in Kraft. |