Mitgliedsbeiträge

(1) Die Höhe der Mitgliedsbeiträge beträgt

bei Eintrittsalter

für Einzelpersonen

für Familien

bis 49 Jahre

15,00 Euro

22,50 Euro

50 bis 59 Jahre

20,00 Euro

30,00 Euro

60 bis 69 Jahre

25,00 Euro

37,50 Euro

70 Jahre und älter

35,00 Euro

52,50 Euro

Für neu eintretende Mitglieder, die nach dem Tod der Eltern deren Mitgliedschaft übernehmen und fortführen, kann der Mitgliedsbeitrag auf Antrag um eine Alters- stufe ermäßigt werden.

(2) Für Mitglieder, die vor dem 1.März 2004 eingetreten sind, beträgt die Höhe der

Mitgliedsbeiträge

für Einzelpersonen 15,00 Euro

für Familien 22,50 Euro.

(3) Für juristische Personen beträgt der Mitgliedsbeitrag 40,00 Euro.

(4) Mitglieder im Pflegeheim sind von der Beitragszahlung freigestellt.

Die Beitragsordnung in der vorstehenden Fassung tritt am 1.März 2004 in Kraft.